Ausbauplan Staatsstraßen
Der Ausbauplan für die Staatsstraßen stellt die Ausbauziele der Bayerischen Staatsregierung
im Staatsstraßenbau maßnahmenbezogen dar. Im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
hat der Ausbauplan keine Gesetzeskraft. Der Ausbauplan beinhaltet sowohl Neubauprojekte
(Ortsumfahrungen, Verlegungen, neue Straßenverbindungen) als auch Ausbauprojekte
(Ausbau bestehender Straßen, Bauwerkserneuerungen, Beseitigung von höhengleichen
Bahnübergängen). Die Erhaltung des Straßennetzes sowie einfache Um- und Ausbauprojekte
(Gesamtkosten weniger als 1,0 Mio. € brutto bzw. längenspezifische Kosten weniger
als 0,5 Mio. € pro Kilometer brutto) sind nicht Gegenstand des Ausbauplans.
Der Ausbauplan wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem fortgeschrieben. Der
derzeit gültige 7. Ausbauplan wurde am 11.10.2011 vom Ministerrat beschlossen und
ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Für die Aufstellung des Ausbauplans wurde ein Bewertungsverfahren eingesetzt, das
aus den Komponenten Nutzen-Kosten-Analyse (NKA), Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) und
Umweltrisikoeinschätzung (URE) besteht. Dieses ermöglicht eine Dringlichkeitsreihung
der erwogenen Projekte nach bayernweit einheitlichen und objektiven Kriterien. Hierzu
wurden alle erwogenen Projekte diesen Bewertungsverfahren unterzogen. In einem Informationssystem
können die Ergebnisse der einzelnen Projektbewertungen eingesehen werden.