Ausbauplan Staatsstraßen

Wir haben als Gesellschaft hohe Erwartungen an die Mobilität der Zukunft: Sie soll modern, bedarfsgerecht, klimafreundlich, sicher und bezahlbar sein. Die Bayerische Staatsregierung hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Wir wollen bis 2040 klimaneutral sein. Dafür müssen wir den öffentlichen Verkehr in Stadt und Land stärken. Im ländlichen Raum bleibt aber das Auto oft das wichtigste Verkehrsmittel. Für den täglichen Weg zur Arbeit, den Einkauf oder den Sonntagsausflug mit der Familie nutzen die meisten die Straße. Damit alle sicher ans Ziel kommen, brauchen wir ein gut ausgebautes und leistungsfähiges Straßennetz. Das gilt auch für den ÖPNV, die Wirtschaft und den Warentransport. Die Bundesfernstraßen und unsere Staatsstraßen bilden das Rückgrat für die Mobilität und die Logistik. Mit dem Ausbauplan für die Staatsstraßen wollen wir deshalb unser Verkehrssystem weiter stärken. Wir werden den aktuellen 7. Ausbauplan daher mit einem agilen und flexiblen Konzept weiterführen. So schaffen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger ein starkes und attraktives Verkehrsnetz.

Der Ausbauplan für die Staatsstraßen wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem fortgeschrieben. Der Ausbauplan wird mit einem modernen Umsetzungskonzept weitergeführt.

Alle Projekte des Netzausbaus wurden für die Fortführung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen nach dem neuen Konzept bewertet. Aus der Bewertung ergeben sich die Projekte, die zur Realisierung durch den Freistaat vorgesehen sind. Diese Realisierungsprojekte, werden demnächst auf den Internetseiten der zuständigen Staatlichen Bauämter einzusehen sein. In erster Linie geht es im Ausbauplan um Neubauprojekte wie Ortsumgehungen und nicht um Projekte, die den Bestand verbessern. Der Ausbauplan enthält daher nur Projekte des Netzausbaus (Ortsumgehungen, Verlegungen und Ausbaumaßnahmen mit Anbau von Fahrstreifen). Künftig wird die Aufnahme neuer Projekte jederzeit möglich sein. Bisher war dies nur bei einer Fortschreibung des Ausbauplans möglich. Deshalb wird künftig nur noch vom Ausbauplan für die Staatsstraßen ohne Nummer gesprochen. Die Aufnahme neuer Projekte in den Ausbauplan ist grundsätzlich – wie bei den bereits enthaltenen Projekten – an der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit über das Nutzen-Kosten-Verhältnis orientiert. Mit dem Nutzen-Kosten-Verhältnis eines Projektes muss für neue Projekte die Wirtschaftlichkeit nachweisbar sein.

Wie wird bewertet? Auf Dringlichkeitsklassen wird künftig verzichtet. Für die Projektbedeutung und die Realisierungschancen werden die Auswirkungen auf die Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr über Einzelkriterien in folgender Bewertungsmatrix untersucht: Im Ergebnis der Bewertung wird eine Punktzahl ermittelt. Je höher diese Punktzahl ist, desto mehr drängt sich die Realisierung hinsichtlich Projektakzeptanz und Projektbedeutung auf. Projektbewertungen werden nicht zu einem bestimmten Stichtag durchgeführt, sondern projektbezogen nach Meldung eines neuen konkreten Projektes. Auch können Projekte, bei denen sich die Rahmenbedingungen geändert haben, jederzeit erneut bewertet werden und dadurch eine andere Priorisierung erfahren. Damit wird die Flexibilität bei der Projektbearbeitung und -umsetzung erhöht.