Verkehrsdatenmanagement
Das Verkehrsdatenmanagement umfasst die Planung, Durchführung, das Steuern sowie die Optimierung aller miteinander verbundenen Aufgaben in der Bayerischen Staatsbauverwaltung um einen qualitativ hochwertigen und zeitnahen, amtlichen Verkehrswert zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die in der Verwaltung vorliegenden Verkehrsdaten nicht nur hochwertig und schnell, sondern auch bedarfsorientiert bereitzustellen. Um diese Ziele zu realisieren, wurde das Verkehrsdatenmanagement, das im Wesentlichen die Bereiche Straßenverkehrszählung, Dauerzählstellen und die Sonderzahlungen betrifft, eingeführt.
Die Erhebung, Haltung, Auswertung, Hochrechnung und Fortschreibung von Verkehrsdaten ist in der Bayerischen Staatsbauverwaltung Grundlage für alle Planungsprozesse zur Herstellung, zum Umbau bzw. zur Änderung von Verkehrswegen und ihrer Ausstattung.
Qualitativ hochwertige Verkehrsdaten gehen in die Vor- und Entwurfsplanung ein. Sie sind wesentlicher Teil der Bedarfs- und Vorhabenbegründung in den Baurechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren) und Grundlage für Lärmberechnungen, für verkehrliche Bewertungen und Entscheidungen.
Die im Verkehrsdatenmanagement relevanten Kenngrößen aus der Straßenverkehrszählung beziehen sich auf den Jahresmittelwert des täglichen Verkehrs.
In der Vergangenheit wurde für die Ermittlung des Mittelwertes die Zählmethodik der Straßenverkehrszählung (SVZ) im 5 Jahres-Rhythmus angewendet. Dieses Rechenverfahren bietet einen guten Überblick über die Gesamtverkehrsentwicklung an den Zählstellen.
Die Erfassung von Verkehrsdaten wurde in Bayern, durch die Zulassung von temporären Messsystemen, auf ein Verkehrsmonitoring umgestellt. Diese modifizierte Erfassungsmethodik der Straßenverkehrszählung ermöglicht es jedes Jahr einen ausgewählten Teil aller Zählstellen des Landes zu erfassen und hochzurechnen. Der Gesamtdatensatz wird durch Fortschreibung der Verkehrsdaten aus den Vorjahren vervollständigt.
Die Jährlichkeit der Datenerfassung und die Veröffentlichung deren Ergebnisse bieten die Möglichkeit, aktuellere Verkehrsentwicklungen, z.B. durch Veränderungen der Infrastruktur oder Verkehrsverlagerungen, zeitnah festzustellen und unmittelbar in die in die Verkehrsstatistik zu integrieren.
Wer ist in Bayern für die Verkehrsdaten zuständig?
Für die Betreuung der Straßenverkehrszählung, Dauerzählstellen und der Sonderzahlungen auf Bundes- und Staatsstraßen ist der Baulastträger, das Staatliche Bauamt verantwortlich und zuständig. Für die Kreisstraßen ist in der Regel der Landkreis zuständig, außer es wurde mit dem Staatlichen Bauamt eine entsprechende Übernahme vereinbart. Die detaillierte Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des Staatlichen Bauamtes.
Organisatorisch werden die Bauämter von der Zentralstelle für Straßeninformationssysteme (ZIS) unterstützt.
Wo wird der Verkehr erfasst und für welchem Bereich ist die Erfassung gültig?
Alle Straßen sind lückenlos in Zählabschnitte (oft wird als Synonym der Begriff „Zählstellenbereich“ verwendet) - das sind Straßenabschnitte mit möglichst gleichbleibender Verkehrsstärke - einzuteilen.
Für jeden Zählabschnitt ist eine Zählstelle vorzusehen. In Bayern wird das Straßennetz der Bundes-, Staats- und Kreisstraßennetz fast lückenlos erhoben.
Die einzurichtenden Zählstellen sollen in ihrer Lage gegenüber unverändert beibehalten werden, damit sie mit den vorangegangenen Zählungen vergleichbar bleiben.
Die Lage der Zählstelle und die Zählabschnitte sind langemäßig im BAYSIS-Kartenfenster ersichtlich.
Vor der Verwendung der SVZ-Daten, sollte genau geprüft werden, ob für die jeweilige Fragestellung die für den Zähstellenbereich verwendete Zählstelle ausreichend genau ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Daten für die verkehrs- und bautechnische Bemessung oder Lärmbetrachtungen verwendet werden.
Welche Arten der Verkehrserfassung werden in Bayern durchgeführt? (Zählart)
Manuelle Zählstelle (MZ)
In Abhängigkeit von der Art der Zählstelle werden an bestimmten Tagen in definierten Zeitfenstern die Fahrzeuge vom Zählpersonal per Strichliste erfasst. Die Zählstellen werden in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke, die an dieser Zählstelle erwartet wird in zwei Gruppen (A und B) eingeteilt.
In der Abbildung ist die Einteilung in die jeweilige Zählstellen-Gruppe (Zst.-Gruppe) sowie der jeweilige Zählumfang und die Zähldauerdauer ersichtlich.
Temporäre Messstellen (TM)
in Bearbeitung
Automatisierte Dauerzählstellen (DZ)
Die automatisierten Dauerzählstellen bilden das „Rückgrat“ der Straßenverkehrszählung.
An den fest installierten Einrichtungen wird der Verkehr auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Bayern permanent erfasst und bilden die Grundlage zur Hochrechnung der Kurzzeitzählungen. Die Dauerzählstellen detektieren mittels, in die Fahrbahn eingelegte Induktivschleifen Fahrzeuge in acht Fahrzeugarten. Durch die gemessenen Veränderungen der Induktivität können Rückschlüsse auf die einzelnen Fahrzeugarten gezogen werden.
Zusätzlich liefern die Dauerzählstellen vollständige Stundenwerte für jeden Tag der Woche über das gesamte Jahr über.
Was bedeutet der Begriff „Hochrechnung“ von Kurzzeitzählungen?
Eine Hochrechnung ist eine geschätzte Extrapolation eines Gesamtergebnisses aus einem Teilergebnis. Aufgrund der hohen Anzahl an Zählstellen (ca. 9000) im bayerischen Straßennetz, wird dieses Verfahren im Verkehrsdatenmanagement angewendet, da eine Vollerhebung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich ist.
Die Berechnungsgrundlage zur Hochrechnung einer sog. Kurzzeitzählung (Teilergebnis) auf einen Jahresmittelwert (DTV-Wert) liefern die automatischen Dauerzählstellen.
Diese bilden das Fundament für die gesamte Verkehrsstatistik und ihre Qualität hat maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der DTV-Werte. Die kontinuierliche Datenerfassung über 24 Stunden und an 365 Tagen, ermöglicht es über Ganglinien, die entsprechenden Kennwerte für die Hochrechnung zu referenzieren.
Je nach Erfassungszeitraum stehen bei Kurzzeitzählungen im Verkehrsmonitoring mehrere Tage oder auch Wochen zur Verfügung.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im offiziellen BASt-Bericht zur Straßenverkehrszählung im Internet. (www.bast.de)
Was bedeutet der Begriff „Fortschreibung“ von Verkehrsdaten?
Die Fortschreibung von Verkehrsdaten ist im Verkehrsdatenmanagement und in der jährlichen Bereitstellung von Ergebnissen ein wichtiger Bestandteil.
Um das Ziel, allen Zählstellen flächendeckend eine plausible jährliche DTV-Werte zuordnen zu können, werden die nicht gezählten Zählstellen mittels geeigneter Rechenverfahren auf Basis der letzten durchgeführten Zählung in das Jahr der Veröffentlichung fortgeschrieben.
Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass die Zählstellen im Zeitraum von 5 Jahren einmal oder im Einzelfall bezüglich Veränderungen im Straßennetz oder Verkehrsverlagerungen gezählt werden. Die Gültigkeit des fortgeschrieben Wertes ist stets auf Plausibilität der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im offiziellen BASt-Bericht zur Straßenverkehrszählung im Internet. (www.bast.de)
Welche Fahrzeugklassen werden in der Straßenverkehrszählung (SVZ) erfasst?
Bei der Straßenverkehrszählung ist nicht nur die Anzahl der Fahrzeuge von Interesse, sondern auch die Aufteilung der einzelnen Fahrzeugarten und -gruppen.
Die Qualität von Zählverfahren zeichnet sich neben der Vollständigkeit der Zählung auch durch die Fähigkeit aus, verschiedene Fahrzeugarten korrekt zu differenzieren.
Die Dauerzählstellen als Grundlage der Hochrechnung bilden mit Ihrer Auflösung von 8 + 1 Fahrzeugarten den Rahmen der Hochrechnung und Fortschreibung.
Bei den manuellen Zählungen werden 6 Fahrzeugarten differenziert.
Im Verkehrsmonitoring werden fünf Fahrzeugklassen ausgewiesen. In dieser Aggregationsstufe lassen sich die wesentlichen verkehrlichen Fragestellungen (z.B. nach dem durchschnittlichen täglichen Verkehr oder dem Schwerverkehrsanteil) beantworten.
Eine weitere Differenzierung ist möglich, aber nur für besondere Fragestellungen erforderlich.
Bei der Seitenradartechnik ist die Anzahl und Zusammensetzung der Fahrzeugklassen vom eingesetzten Gerät abhängig.
Die Herstellerangaben weisen Fahrzeugarten bis 8 Klassen aus. Die Geräte, die 8 Klassen erkennen können, unterscheiden die Fahrzeuge nicht nur nach ihrer Länge, sondern auch nach Anzahl und Abstand der Achsen sowie der Lage des Motors. Bei Zählstellen mit hoher Verkehrsbelastung werden zur Gewährleistung einer hohen Klassifikationsgüte gleichzeitig zwei Geräte eingesetzt, wobei jeweils nur die Daten des nächstgelegenen Fahrstreifens ausgewertet werden.
Um die Erfassungsqualität der Zählgeräte zu bestimmen, wird durch eine umfangreiche Prüfung gem. TLS 2012 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Zulassung mit einer Laufzeit von 5 Jahren erteilt. In der Bayerischen Staatsbauverwaltung kommen für die gesamte Verkehrserfassung nur zugelassene Geräte zum Einsatz.
Was versteht man unter Verkehrsbelastung?
Unter Verkehrsbelastung ist die „Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24h]“ (DTV) sowie der „DTV des Schwerverkehrs [Kfz/24h]“ (DTVsv) zu verstehen. Allerdings gibt es nicht nur einen DTV, sondern verschiedene DTV-Ausprägungen. Diese unterscheiden sich in den Fahrtzweckgruppen (d.h. Werktage, Urlaubswerktage, Sonn- und Feiertage) und in den Fahrzeuggruppen.
DTV aller Tage des Jahres?
Der DTV-Wert für alle Tage ist die wohl die am häufigsten verwendete Angabe der Verkehrsstärke. Hierbei handelt es sich um eine über das Kalenderjahr gemittelte tägliche Verkehrsstärke aller Kraftfahrzeuge. Durch die Mittelwertebildung werden Spitzen nivelliert und Schwankungen in der täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Ganglinie ausgeglichen. Der DTV ist unmittelbar – ohne Umrechnung auf eine Bemessungsverkehrsstärke – für die verkehrstechnische Dimensionierung nicht geeignet.
Was bedeutet der DTV für bestimmte Fahrzweckgruppen?
-
Für bestimmte Fragen sind die Verkehrsstärken bestimmter Tagesgruppen notwendig. In der SVZ werden durchschnittliche Verkehrsstärken für drei Tagesgruppen ermittelt. Betrachtet werden dabei alle Kraftfahrzeuge. Der DTV für bestimmte Fahrtzweckgruppen wird anhand der Ganglinie in Abbildung 5 erläutert:
- Werktage (DTVW):
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an den Werktagen von Montag bis Samstag (ohne Feiertage) außerhalb der Schulferien des jeweiligen Landes.
Abweichend zum DTV-Wert für alle Tage wird bei der SVZ der DTV-Wert für die Werktage nur mit den Werktagen (Montag bis Samstag) außerhalb der Schulferien zur Mittelwertbildung hinzugezogen. Bei der Betrachtung des DTV-Werts für die Werktage ist zu beachten, dass dieser außerhalb der SVZ oft den Samstag nicht beinhaltet und sich aus fünf und nicht sechs Werktagen zusammensetzt. Zur Unterscheidung werden die werktäglichen DTV-Werte oft als DTVW5 (Montag bis Freitag) und DTVW6 (Montag bis Samstag) angegeben.
Der DTVW liegt bei ausgeprägtem Freizeitverkehr leicht unterhalb bzw. bei ausgeprägtem Berufs- und Wirtschaftsverkehr leicht über dem DTV aller Tage des Jahres. Beispiel für ein vom Berufs- und Wirtschaftsverkehr geprägtes Verkehrsaufkommen zeigt die Ganglinie in Abbildung 4 (grün eingetragen ist der DTV-Wert aller Tage des Jahres, rot eingetragen ist der DTVW), während die Ganglinie in Abbildung 5 ein Verkehrsauskommen mit sehr ausgeprägtem Freizeitverkehr zeigt.
- Urlaubswerktage (DTVU):
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an den Werktagen von Montag bis Samstag (ohne Feiertage) innerhalb der Schulferien des jeweiligen Landes.
Bei Straßen mit ausgeprägten Berufs-, Wirtschafts- und Privatverkehr an Werktagen (z. B. Tages-Pendlerstrecken; siehe Abbildung 4) liegt der DTVU zumeist unterhalb des DTVW, da in der Urlaubszeit viele Erwerbstätige Urlaub haben und damit die tägliche Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz entfallen. Hingegen sind bei Straßen mit ausgeprägtem Freizeitverkehr (z. B. im nahen Zulauf der Urlaubsgebiete) (siehe Abbildung 5) der DTVU höher als der DTVW.
Auch hier ist – analog zum DTVW – zu beachten, welche Tage zur Ermittlung herangezogen werden.
- Sonn- und Feiertage (DTVS):
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an den Sonn- und Feiertagen.
Der DTVS betrachtet – im Gegensatz zum DTVW und zum DTVU nur arbeitsfreie Tage (Sonn- und Feiertage). Dementsprechend ist der DTVS in der Regel auf Straßen mit ausgeprägtem Tages-Pendlerverkehr niedriger als der DTV aller Tage und der DTVW. Abbildung 5 hingegen zeigt die Ganglinie einer Straße mit ausgeprägtem Verkehr an Sonn- und Feiertagen; der DTVS ist in Gelb eingetragen.
- Normalzeitbereich (DTVDiMiDo):
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Dienstage, Mittwoche und Donnerstage im Normalzeitbereich.
Dieser Wert wurde erstmals in der SVZ 2015 ermittelt. Es handelt sich hierbei um den Mittelwert von 56 für das gesamte Bundesgebiet feststehenden Wochentagen die unbeeinflusst von Ferien, Feiertagen und winterlichen Witterungsbedingungen sind.
Was bedeutet der DTV für bestimmte Fahrzeuggruppen?
Bei der SVZ wird nach sieben Fahrzeugarten differenziert. Die Zählung der Fahrräder ist den Ämtern freigestellt.
Bei der Ermittlung von DTV-Werten werden stets nur die Daten der Kraftfahrzeuge (Fahrzeugarten 2 bis 7) verwendet. Falls hierbei ausnahmsweise Fahrräder berücksichtigt werden, ist dies explizit vermerkt.
Bei der SVZ werden einige Fahrzeugarten zu Fahrzeuggruppen zusammengefasst und fahrzeuggruppenspezifische DTV-Werte ermittelt. Diese sind:- Schwerverkehr (SV):
- Kraftomnibusse (Fahrzeugart 4)
- Lastkraftwagen ≥ 3,5 t (Fahrzeugart 6)
- Lastzüge (Fahrzeugart 7)
- Leichtverkehr (LV):
- Motorisierte Zweiräder (Fahrzeugart 2)
- Personenkraftwagen (Fahrzeugart 3)
- Lastkraftwagen ≤ 3,5 t (Fahrzeugart 5)
Bei vorangegangenen Straßenverkehrszählungen (vor 2015) wurden zudem noch die folgenden Fahrzeuggruppen gebildet:
- Personenverkehr (PV):
- Motorisierte Zweiräder (Fahrzeugart 2)
- Personenkraftwagen (Fahrzeugart 3)
- Kraftomnibusse (Fahrzeugart 4)
- Güterverkehr (GV):
- Lastkraftwagen ≤ 3,5 t (Fahrzeugart 5)
- Lastzüge (Fahrzeugart 7)
- Lastkraftwagen ≥ 3,5 t (Fahrzeugart 6)
- Schwerverkehr (SV):
Was ist ein Ganglinien-Faktor?
Die Ganglinien-Faktoren (Spalte „GL-Faktor“) zeigen an, wie der Verkehr an bestimmten Tagen im Verhältnis zur durchschnittlichen tägliche Verkehrsstärke an den Werktagen (DTVW) bzw. im Normalzeitbereich (DTVDiMiDo) ist.
In der SVZ gibt es folgende Ganglinien-Faktoren:- Ferienverkehrsfaktor fer
Verhältnis der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Urlaubswerktagen zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Werktagen außerhalb der Urlaubszeit. fer = DTVU / DTVW Strecken, die durch starken Ferienverkehr geprägt sind, haben einen Ferienverkehrsfaktor fer > 1,0.- Sonntagsfaktor bSo
Verhältnis der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Sonntagen im Normalzeitbereich (DTVSo,NZB) zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen im Normalzeitbereich
bSo = DTVSo,NZB / DTVDiMiDo
Strecken, die durch starken Ausflugverkehr geprägt sind, haben einen Sonntagsfaktor bSo > 1,0.- Freitagsfaktor bFr
Verhältnis der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Freitagen im Normalzeitbereich (DTVFr,NZB) zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen im Normalzeitbereich
bFr = DTVFr,NZB / DTVDiMiDo
Strecken, die durch starken Wochenpendlerverkehr geprägt sind, haben einen Freitagsfaktor bFr > 1,0.
Abbildung 7 zeigt die (mittlere) Tagesganglinie (für jede Richtung) über eine Woche für eine Zählstelle mit geringem Sonntagsfaktor. Auffallend sind die deutlich geringen Verkehrsstärken am Sonntag (und Samstag) im Vergleich zu den Verkehrsstärken unter der Woche (Montag bis Freitag). Markant sind auch die ausgeprägten Spitzen in den Hauptverkehrszeiten.
Im Gegensatz dazu sind diese Spitzen bei der in Abbildung 8 dargestellten Tagesganglinie weniger kräftig ausgebildet. Hier ist zudem der Wochenverlauf diametral anders: die Normalwerktage (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) sind im Vergleich zu den Verkehrsstärken am Wochenende schwach ausgeprägt. Diese Zählstelle weist folglich einen hohen Sonntagsfaktor auf, der auf hohen Wochenendausflugsverkehr schließen lässt.
Einen ausgeprägten Freitagsfaktor zeigt die in Abbildung 9 dargestellt Zählstelle. Hier sind die Wochenendpendler am Freitag von Bayern nach Sachsen ursächlich. An dieser Zählstelle sind entsprechend am Sonntagabend und am Montagvormittag überdurchschnittliche Spitzen in der Verkehrsstärke zu verzeichnen. Bemerkenswert ist zudem die relativ hohe Verkehrsstärke in der Nacht vom Sonntag auf Montag in Fahrtrichtung Süd. Abbildung 10 zeigt an dieser Zählstelle die Verteilung der 200 Stunden mit den höchsten Verkehrsstärken des Jahres. Hier zeigt sich, dass an dieser Zählstelle rund 80 % der 200 höchsten Stunden an einem Freitag auftreten.
Was ist der Bemessungsverkehr?
Die (verkehrstechnische) Bewertung der Verkehrsqualität und die (verkehrstechnische) Bemessung einer Verkehrsanlage entsprechend dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) [10] erfordern Kenntnisse über die maßgebende Verkehrsnachfrage. Diese wird in den HBS als Bemessungsverkehrsstärke qB bezeichnet. Als Bemessungsverkehrsstärke wird allgemein die Verkehrsstärke der n-ten Stunde eines Jahres definiert. Dabei wird die Bemessungsstunde ermittelt, indem die stündlichen Verkehrsstärken einer Richtung oder eines Stroms aller 8760 Stunden eines Jahres als sogenannte Dauerlinie absteigend sortiert werden und die n-ten Stunden ausgewählt wird. Gemäß den HBS wird die als maßgebend erachtete n-te Stunde vom Baulastträger festgelegt. Mit der Einführung des HBS durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde festgelegt, dass für die Bundesfern- und Staatsstraßen sowie die von den Staatlichen Bauämtern verwalteten Kreisstraßen, für die verkehrstechnische Bemessung in der Regel die Verkehrsstärke in der 50. höchstbelasteten Stunde des Jahres als die Bemessungsverkehrsstärke qB zu Grunde zu legen ist. In der SVZ ist diese Bemessungsverkehrsstärke qB enthalten und als maßgebende stündliche Verkehrsstärke (MSV) bezeichnet. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass vor der Verwendung geprüft werden soll, ob aufgrund der Lage der Zählstelle, die Daten einschlägig oder ausreichend genau sind.
Was sind die Geräuschkennwerte?
Für die Lärmberechnung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19) werden unter anderem Verkehrsstärken und Lkw-Anteile benötigt. Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke (Kennwerte M der RLS-19) und die maßgebliche Lkw-Anteil (Kennwert p1 und p2 der RLS-19) für unterschiedliche Zeitbereiche (Tag von 6 bis 22 Uhr; Nacht von 22 bis 6 Uhr) sind in den Spalten „Geräuschkennwerte“ angegeben.
Zudem ist dort der Mittelungspegel (Lm(25)) für die beiden Zeitbereiche Tag und Nacht enthalten. Hier ist zu beachten, dass für die Berechnung des Emissionspegels (Lm,E) bei abweichenden Randbedingungen die entsprechenden Korrekturen für Abstand, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen, Steigung und Gefälle sowie Schallausbreitung bzw. Reflektion vorzunehmen sind.
Für die Berechnung des p-Wertes wird in den Straßenverkehrszählungen der gesamte Schwerverkehr (Lkw mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht, Lastzüge und Busse) einbezogen. Die Tonnagegrenze zur Unterscheidung zwischen Pkw und Lkw liegt nach den RLS-90 zwar bei 2,8 t. Bis zur SVZ 2005 wurde der „Lkw“-Anteil anhand von der BASt veröffentlichten Faktoren auf die 2,8 t Tonnagegrenze umgerechnet [1]. Eine vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragte Untersuchung im Jahr 2002 kam allerdings zum Ergebnis, dass die Anwendung der in der SVZ definierten Tonnagegrenze von 3,5 t lärmtechnisch zu keinen signifikanten Unterschiede führt und deshalb diese Werte für Berechnungen nach den RLS-90 verwendeten werden können [8].
Neben den für die Lärmberechnung gemäß den RLS-90 erforderlichen Zeitbereichen Tag (06-22 Uhr) und Nacht (22-06 Uhr), werden in der SVZ auch die oben genannten Werte für die Tagesbereiche Day (06-18 Uhr) und Evening (18-22 Uhr) angegeben. Diese Tagesbereiche werden für die Lärmminderungsplanung gemäß den EU-Umgebungslärmrichtlinien [9] (umgesetzt in deutsches Recht in §§ 47a bis 47f BImSchG) benötigt.
Grundsätzlich gilt auch bei der Verwendung der Lärmkennwerte aus der SVZ, dass geprüft werden soll, ob aufgrund der Lage der Zählstelle, die Daten einschlägig oder ausreichend genau sind.
Wo finde ich die SVZ-Ergebnisse?
Die Ergebnisse der SVZ sind auf verschiedenen Wegen verfügbar. Neben den Veröffentlichungen der BASt in gedruckter Form [4] und im Internet der BASt, bietet das Bayerische Straßeninformationssystem BAYSIS einen umfangreichen Zugriff auf diese wichtigen Verkehrsdaten. Sowohl in BAYSIS im Internet als auch im Intranet sind die Ergebnisse aller Straßenverkehrszählungen veröffentlicht. Über eine Datenabfrage können die Werte auf einzelnen Straßen oder gezielt Zählstellennummern abgefragt werden. Die Abfrage kann dann anschließend noch weiter verfeinert werden, z .B. hinsichtlich der Jahre der SVZ.